Einlagensicherung

Der Verein „Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler“ ist Träger der nach Bankengesetz vorgeschriebenen Selbstregulierung zur Sicherung der privilegierten Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen von Banken und Effektenhändlern.

Verfügt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (ehemals Eidgenössische Bankenkommission) für eine Bank oder einen Effektenhändler in der Schweiz eine Schutzmassnahme oder die Zwangsliquidation, so stellen die Mitglieder des Vereins Gelder bereit, damit die nach dem Bankengesetz privilegierten Einlagen möglichst rasch den berechtigten Einlegern ausbezahlt werden können. Gemäss den vom Gesetzgeber beschlossenen Massnahmen zur Verstärkung des Einlegerschutzes umfasst die Privilegierung seit dem 22. Dezember 2008 neu Einlagen bis CHF 100'000 pro Einleger. Die maximale Beitragspflicht der Mitglieder ist jedoch insgesamt auf CHF 6 Milliarden beschränkt.

Sämtliche Banken und Effektenhändler, welche in der Schweiz eine Geschäftsstelle unterhalten und privilegierte Einlagen entgegennehmen, sind Mitglieder des Vereins. Von Gesetzes wegen unterliegen Einlagen bei diesen Geschäftsstellen der genannten Sicherung.

Durch die Sicherung der privilegierten Einlagen trägt der Verein Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler wesentlich zum Gläubigerschutz bei. Der Verein leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Reputation und Stabilität des Finanzplatzes Schweiz.


Aktuell

12. Mai 2010

Bern, 12.05.2010 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Einlegerschutzes im Bankengesetz verabschiedet. Das bis Ende 2010 geltende Dringlichkeitsrecht zur Verstärkung des Einlegerschutzes soll dauerhaft im Bankengesetz verankert werden. Zudem werden die in der Vernehmlassung unbestritten gebliebenen Bestimmungen im Bankengesetz aufgenommen.

Aufgrund der negativen Vernehmlassungsergebnisse zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Sicherung von Bankeinlagen entschied der Bundesrat im März 2010, auf eine grundsätzliche Änderung der Einlagensicherung zu verzichten. Er beauftragte das EFD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes, welche sich auf die Überführung der dringlichen Änderungen ins Dauerrecht und die Einführung der unbestrittenen Bestimmungen der Vernehmlassungsvorlage konzentrieren sollte.

Mit der Revision des Bankengesetzes sollen zum einen die dringlichen Massnahmen definitiv verankert werden. Diese umfassen die Erhöhung der geschützten Einlagen auf 100 000 Franken, die Verpflichtung der Banken, ständig 125 % inländische gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten, die grosszügigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank, die Erhöhung der Systemobergrenze auf 6 Milliarden Franken sowie die gesonderte und zusätzliche Privilegierung der Einlagen bei Vorsorgestiftungen. Zum anderen werden die in der Vernehmlassung zum Entwurf des Bankeinlagensicherungsgesetzes unbestritten gebliebenen Bestimmungenübernommen. Es handelt sich dabei um die Regelung über die Weiterführung von Bankdienstleistungen, die Verkürzung der Frist zur Auszahlung aus der Einlagensicherung, die Anerkennung ausländischer Insolvenzmassnahmen sowie die Regelung nachrichtenloser Vermögenswerte. Ferner sollen das Börsen- und das Pfandbriefgesetz an die neuen Insolvenzbestimmungen angepasst werden. Im Pfandbriefgesetz wird zudem die Regelung zum Registerschuldbrief ergänzt. Im Kollektivanlagen- sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz werden neue Insolvenzregeln mit Zuständigkeit der FINMA verankert. Die Regelung der Konkurseröffnung wird schliesslich im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz marginal angepasst.

In einem gesonderten Erlass soll sodann die bis zum 31. Dezember 2010 befristete dringlich erklärte Gesetzesänderung zur Verstärkung des Einlegerschutzes bis zum Inkrafttreten der Revision des Bankengesetzes, längstens aber um ein Jahr, verlängert werden. Damit wird verhindert, dass der Schutz der Einleger ab 1. Januar 2011 wieder auf das vor Dezember 2008 bestehende Niveau zurückfällt.

Quelle: EFD
25. Januar 2010

Aston Bank SA, Lugano

Die FINMA eröffnete mit Wirkung per 22. Dezember 2009 den Konkurs über die ASTON BANK SA in Lugano und setzte PricewaterhouseCoopers als Liquidatorin ein.

Die ASTON BANK SA ist Mitglied des Vereins Einlagensicherung. Die Liquidatorin ist bestrebt, die privilegierten Einlagen der Kunden zu bestimmen. Die Auszahlung der privilegierten Einlagen kann erst nach zweifelsfreier Erhebung der gesicherten Einlagen erfolgen. Mit Verfügung der FINMA wurde die Auszahlung der gesicherten Einlagen bis auf weiteres aufgeschoben.

Betroffene Kunden sind gebeten, sich bei Fragen direkt mit der Liquidatorin in Verbindung zu setzen.

Kontakt:
PricewaterhouseCoopers SA
Frau Federica Zamprogna
Via Cattori 3
CH-6900 Paradiso
Tel.: +41 58 792 65 98
23. Dezember 2009

Die Bankiervereinigung lehnt den Entwurf zu einem neuen Einlagensicherungsgesetz ab.
Die bestehende Lösung ist verhältnismässig und effizient.
Die bewährte Selbstregulierung soll beibehalten werden.

Medienmitteilung
Vernehmlassung
22. Juli 2009

Die von der FINMA eingesetzten Liquidatoren der ACH Securities SA, Genf, teilen mit Datum 17. Juli 2009 mit, dass bis zum vorgenannten Datum 55% der gesicherten Einlagen den berechtigten Kunden - denjenigen welche entsprechende Instruktionen erteilt haben - ausbezahlt werden konnten. Alle berechtigten Kunden welche Ihre Ansprüche bisher den Liquidatoren nicht zur Kenntnis gebracht haben, werden gebeten dies so rasch als möglich zu tun. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der von den Liquidatoren betreuten Webseite der ACH Securities SA.
26. Mai 2009

Am 17. Februar 2009 hat die FINMA über die ACH Securities SA ("ACH"), Genf, den Konkurs eröffnet. Der Verein Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler hat innert wenigen Tagen nach Konkurseröffnung den von den Liquidatoren der ACH veranschlagte Betrag bereitgestellt, um eine rasche Auszahlung der gesicherten Guthaben an die Kunden der ACH zu ermöglichen. Die Auszahlung an die Kunden steht jedoch bis heute aus. Der Grund liegt in den aufwendigen Abklärungen der Liquidatoren, die berechtigten Kunden zu kontaktieren und die jeweilige Höhe der gesicherten Guthaben zu bestimmen. Sobald der Verein Einlagensicherung die Anweisung der Liquidatoren erhält, werden wir den Betrag den Liquidatoren zur Auszahlung an die Kunden überweisen. Weitere Informationen über die Liquidation der ACH finden Sie auf der von der Liquidatoren betreuten Webseite.
24. Februar 2009

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA teilte am 24. Februar 2009 mit, dass sie über die Effektenhändlerin ACH Securities SA, Genf, am 17. Februar 2009 den Konkurs eröffnete. Die FINMA hat die Herren Lionel Aschlimann und Vincent Jeanneret von Schellenberg Wittmer, Genf, mit der Liquidation der ACH Securities SA betraut. Bereits am 19. Januar 2009 verfügte die FINMA die Zahlungsstundung über das Institut.

Gläubiger der ACH Securities SA in Liq. haben ihre Forderungen bis am 31. März 2009 bei den Liquidatoren anzumelden.

Da die ACH Securities SA in Liq. über gesicherte Einlagen im Sinne des Bankengesetzes verfügte, wird die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler für die Auszahlung der betroffenen Kunden innert der gesetzlichen dreimonatigen Frist besorgt sein. Die Abwicklung der Auszahlung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Liquidatoren.

Weitere Informationen über die Liquidation der ACH Securities SA in Liq. finden sich auf der von den Liquidatoren betreuten Webseite.